Härtefallhilfe für Öl, Holz, Flüssiggas: Antragsstart in NRW!

Härtefallhilfe für Öl, Holz, Flüssiggas: Antragsstart in NRW!

Es ist soweit: Wer mit Brennstoffen heizt, die nicht per Leitung ins Haus geliefert werden, kann jetzt einen Antrag auf die seit Dezember angekündigte Härtefallhilfe stellen. Damit sollen die starken Preisanstiege ein Stück weit aufgefangen werden, die sich kriegsbedingt im Laufe des letzten Jahres nicht nur für Erdgas ergeben haben. Wir erklären, wie die Beantragung funktioniert.

Es ist soweit: Wer mit Brennstoffen heizt, die nicht per Leitung ins Haus geliefert werden, kann jetzt einen Antrag auf die seit Dezember angekündigte Härtefallhilfe stellen. Damit sollen die starken Preisanstiege ein Stück weit aufgefangen werden, die sich kriegsbedingt im Laufe des letzten Jahres nicht nur für Erdgas ergeben haben. Wir erklären, wie die Beantragung funktioniert.

Düsseldorf. Das Land Nordrhein-Westfalen hat gestern (16. Mai 2023) das Antragsverfahren für die Härtefallhilfen gestartet: Ab sofort können Privathaushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas oder Holzprodukten heizen, die seit langem angekündigten Hilfsgelder beantragen (wir berichteten). Das Antragsverfahren ist zunächst nur für solche Haushalte geöffnet, die ihre Feuerstätte selbst betreiben – also Eigenheimbesitzer oder Mieter mit Etagenheizung. Die Antragstellung für Vermieter wird dagegen erst in spätestens zwei Wochen freigeschaltet.

In jedem Fall ist der Antrag online zu stellen, und zwar auf der Website www.heizkostenhilfe.nrw. Wichtig: Für die Antragstellung braucht man die bund.ID oder einen ELSTER-Zugang. Nach Angaben des zuständigen NRW-Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung gibt es in NRW rund 1,2 Millionen Haushalte, die für die Härtefallhilfe in Frage kommen. Für ihre Entlastung von den stark gestiegenen Brennstoffpreisen stehen dem Land NRW insgesamt 379 Millionen Euro zu Verfügung.

Online-Antragsportal rechnet individuellen Anspruch aus

Die Härtefallhilfe gilt für alle nicht leitungsgebundenen Brennstoffe, also für Heizöl, Flüssiggas und Holzprodukte wie Scheitholz, Pellets, Holzhackschnitzel und Holzbriketts – aber auch für Kohle und Koks, sofern es noch Haushalte geben sollte, die damit heizen. Auf dem Online-Antragsportal unter www.heizkostenhilfe.nrw können sich Betroffene zuerst ausrechnen, ob sie einen Anspruch auf die Hilfsgelder haben. Dafür muss sich beispielsweise eine Mindest-Erstattungssumme von 100 Euro errechnen. Maximal können 2.000 Euro ausgezahlt werden.

Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden, es gibt keine Papierformulare. Wer keinen Zugang zum Internet hat bzw. mit dessen Nutzung nicht vertraut ist, kann sich allerdings vertreten lassen und über eine dritte Person (Kinder, Freunde, Verwandte...) den Antrag über das Online-Portal stellen lassen. Das NRW-Bauministerium weist außerdem darauf hin, dass die Hotline des Hauses beim Online-Antrag unterstützen kann. Sie ist erreichbar unter 02118618-4040.

Die Hilfen werden für Brennstofflieferungen gezahlt, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 1. Dezember 2022 erfolgt sind. Auch wenn in diesem Zeitraum nachweislich die Bestellung abgegeben wurde, die Lieferung aber erst bis spätestens zum 31. März 2023 erfolgte, kann man die Hilfsgelder bekommen. Wer Grundsicherung, Bürgergeld oder ähnlich staatliche Leistungen für seinen Lebensunterhalt bezieht, darf keinen Antrag stellen. Wenn aus anderen Entlastungsmaßnahmen bereits Heizkostenzuschüsse geflossen sind, werden diese aber nicht angerechnet.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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