Haus & Grund kritisiert Einigung zum Umwandlungsverbot scharf

Koalitionsfrieden auf Kosten der privaten Eigentümer: Die GroKo hat sich darauf geeinigt, den Ländern per Bundesgesetz zu erlauben, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu verbieten. Ausgenommen bleiben Mietshäuser mit bis zu 5 Wohnungen. Die Länder können die Zahl aber auf einen Wert zwischen 3 und 15 anpassen. In NRW ist eine solche Regelung bereits gescheitert.

Koalitionsfrieden auf Kosten der privaten Eigentümer: Die GroKo hat sich darauf geeinigt, den Ländern per Bundesgesetz zu erlauben, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu verbieten. Ausgenommen bleiben Mietshäuser mit bis zu 5 Wohnungen. Die Länder können die Zahl aber auf einen Wert zwischen 3 und 15 anpassen. In NRW ist eine solche Regelung bereits gescheitert.

Berlin/Düsseldorf. „Zum wiederholten Mal ist die CDU nun in Verhandlungen mit der SPD zulasten der privaten Kleinvermieter eingeknickt, um den eigentlich gar nicht mehr vorhandenen Koalitionsfrieden zu wahren. Offenbar hat sich die Union davon verabschiedet, die Partei des privaten Eigentums zu sein.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die gestrige (4. Mai 2021) Einigung von CDU/CSU und SPD zum Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

Er verwies darauf, dass die Bundesregierung selbst einräumen musste, dass eine Verdrängung von Mietern aufgrund von Umwandlungen nicht zu belegen sei. Dass es nun in zahlreichen Gebieten ein faktisches Umwandlungsverbot geben werde, werde erhebliche negative Auswirkungen haben. „Private Eigentümer werden ihr Mietshaus nur noch komplett verkaufen können – und zwar an Großinvestoren. Damit werden dann nicht nur vermietende Privatpersonen aus dem Markt gedrängt. Auch Mietern werde eine Möglichkeit genommen, Wohneigentum zu bilden“, erläuterte Warnecke.

Umwandlungsverbot: In NRW bereits gescheitert

Das Umwandlungsverbot soll allerdings nicht unmittelbar in ganz Deutschland gelten. Vielmehr wird der Bund lediglich den Ländern erlauben, entsprechende Umwandlungsverordnungen für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt erlassen. In Nordrhein-Westfalen gab es eine solche Verordnung in der Vergangenheit bereits, sie ist jedoch zum 28. März 2020 ersatzlos ausgelaufen.

Eine Verlängerung zog die Landesregierung nicht in Betracht, nachdem ein Gutachten festgestellt hatte, dass die Maßnahme in NRW vollkommen erfolglos gewesen war. „Vor diesem Hintergrund setzen wir darauf, dass die NRW-Landesregierung bei ihrer vernünftigen Entscheidung bleibt“, sagte Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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