Rückbau angeordnet: Wann ist eine Revision möglich?

Wer seine Eigentumswohnung modernisieren will, muss vorsichtig sein: Greift er dabei einfach ungefragt ins Gemeinschaftseigentum ein, droht im Zweifel sogar eine Verurteilung zum Rückbau. Das kann sehr teuer werden, weswegen Betroffene den Rechtsweg im Zweifel ausschöpfen möchten. Doch eine Revision ist nicht immer zulässig – der Bundesgerichtshof hat jetzt klargestellt, wann.

Neue Heizung für die Eigentumswohnung: Werden die Rohre einfach ungefragt durchs Gemeinschaftseigentum geführt, kann das richtig Ärger geben.

Wer seine Eigentumswohnung modernisieren will, muss vorsichtig sein: Greift er dabei einfach ungefragt ins Gemeinschaftseigentum ein, droht im Zweifel sogar eine Verurteilung zum Rückbau. Das kann sehr teuer werden, weswegen Betroffene den Rechtsweg im Zweifel ausschöpfen möchten. Doch eine Revision ist nicht immer zulässig – der Bundesgerichtshof hat jetzt klargestellt, wann.

Düsseldorf. Wird ein Wohnungseigentümer zu einer Rückbaumaßnahme verurteilt, kann ihm eine Revision verweigert werden, wenn die Abrisskosten unter 20.000 Euro liegen. Allerdings: Sollte das Interesse des Eigentümers am Erhalt der baulichen Veränderung finanziell schwerer wiegen als die Rückbaukosten, ist die Höhe dieses finanziellen Interesses ausschlaggebend dafür, ob eine Revision zugelassen werden muss. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, wie jetzt bekannt wurde (Beschluss vom 26.09.2019, Az.: V ZR 224/18).

Die Bundesrichter ermöglichten damit einem Wohnungseigentümer die Revision im Streit um eine neue Heizung. Der Eigentümer hatte in seiner Eigentumswohnung eine Pelletheizung installieren lassen. Das erforderliche Kaminrohr ließ er durchs Gemeinschaftseigentum verlegen. Darin sah das Landgericht einen unzulässigen baulichen Eingriff ins Gemeinschaftseigentum. Es verurteilte den Eigentümer dazu, das Kaminrohr zurückzubauen.

Eigentümer sollte Kaminrohr zurückbauen

Weil die Kosten für den Rückbau des Kaminrohrs die Grenze von 20.000 Euro nicht überschreiten würden, schloss das Gericht eine Revision in der Sache aus. Der Wohnungseigentümer legte dagegen eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein und hatte Erfolg. Die Bundesrichter entschieden, dass in diesem Fall die in der Revision zu thematisierende Beschwer einen Wert von mehr als 20.000 Euro hat und damit eine Revision zugelassen werden muss.

Denn: Der Eigentümer hatte für die neue Heizung 20.800 Euro ausgegeben. Ohne das Kaminrohr kann er die Heizung nicht mehr betreiben. Der angeordnete Rückbau des Kaminrohrs bedeutet also für den Wohnungseigentümer, dass er die ganze Heizung wieder ausbauen lassen muss. Sein finanzielles Interesse am Erhalt der vorgenommenen Baumaßnahme übersteigt damit die Grenze von 20.000 Euro.

Baumaßnahme im Wohnungseigentum: Vorher rechtlich beraten lassen!

Der Fall kann damit im Rahmen eines Revisionsverfahrens erneut gerichtlich bewertet werden. Das ist zwar ein wichtiger juristischer Erfolg für den betroffenen Eigentümer. Dennoch zeigt der Fall einmal mehr: Bei Modernisierung, Sanierung oder Umbau im Wohnungseigentum ist es extrem wichtig, schon bei der Planung genau zu unterscheiden, inwiefern ins Sondereigentum und ins Gemeinschaftseigentum eingegriffen wird.

Bei entsprechender Planung hätte der Eigentümer sich den langen und teuren Rechtsweg ersparen können. Da sich Wohnungseigentümer schon bei der Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum teilweise auf juristisch heiklem Territorium bewegen, ist eine vorherige Beratung durch einen Fachjuristen im Vorfeld der Baumaßnahme unbedingt empfehlenswert. Mitglieder bekommen diese Unterstützung im örtlichen Verein von Haus & Grund.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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