Straßenausbaubeiträge in NRW: Gesetzentwurf für Reform liegt vor

Bayern, Hamburg und Berlin haben die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. In NRW forderten mehr als 466.000 Eigentümer in einer Volksinitiative das Gleiche. So weit möchte die NRW-Koalition von CDU und FDP nicht gehen. Den Bedarf für Entlastungen erkennt sie aber an und hat Abhilfe versprochen. Jetzt liegt dazu ein Gesetzentwurf auf dem Tisch – wir haben ihn unter die Lupe genommen.

Bayern, Hamburg und Berlin haben die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. In NRW forderten mehr als 466.000 Eigentümer in einer Volksinitiative das Gleiche. So weit möchte die NRW-Koalition von CDU und FDP nicht gehen. Den Bedarf für Entlastungen erkennt sie aber an und hat Abhilfe versprochen. Jetzt liegt dazu ein Gesetzentwurf auf dem Tisch – wir haben ihn unter die Lupe genommen.

Düsseldorf. NRW-Kommunal- und Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) hat einen Gesetzentwurf für die Reform der Straßenausbaubeiträge vorgelegt. Mit der Anpassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) möchte die Landesregierung Anlieger bei den umstrittenen Beiträgen entlasten und besondere Härten für einzelne Eigentümer verhindern. Haus & Grund Rheinland Westfalen liegt das Papier bereits vor.

Die vielfach geforderte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sieht das Reformwerk nicht vor. „Nach unserer Einschätzung bringt der Plan dennoch Verbesserungen für die Eigentümer mit sich“, sagte Erik Uwe Amaya nach einer ersten Lektüre des Entwurfes. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen stellt fest: „Der Gesetzentwurf verspricht gerade den Einwohnern von Haushaltssicherungskommunen eine Entlastung. Dort müssen künftig nicht mehr die Höchstsätze verlangt werden. Wir hoffen, dass die Kommunen davon auch wirklich regen Gebrauch machen.“

Land fördert – Kommunen müssen mitmachen

Das Land NRW stellt den Kommunen 65 Millionen Euro für den Straßenausbau zur Verfügung. Das Geld aus diesem Fördertopf bekommen die Kommunen nur, wenn sie die Mustersatzung in der jetzigen Form nicht mehr anwenden. Die bisherigen Höchstsätze für die Kostenbeiträge bei der Erneuerung von Straßen, Parkstreifen, Rad- oder Gehwegen müssen dann halbiert werden. Besonders Kommunen mit hoher Verschuldung konnten es sich bislang nicht leisten, unter den Höchstbeiträgen zu bleiben.

Konkret heißt das: Für Anliegerstraßen dürfte eine Kommune künftig nur noch 40 Prozent der Kosten verlangen (bisher sind es zwischen 50 und 80 Prozent). Für Haupterschließungsstraßen liegt die Begrenzung bei 30 Prozent (bisher sind es zwischen 30 und 60 Prozent). Bei Hauptverkehrsstraßen könnten für Fahrbahnen und Radwege künftig 10 Prozent (bisher 10 bis 40 Prozent), für Parkstreifen und -gehwege 40 Prozent (bisher 50 bis 80 Prozent) der Kosten verlangt werden.

Bei Hauptgeschäftsstraßen würden Anlieger bei der Erneuerung von Fahrbahnen und Radwegen höchstens mit 35 Prozent (bisher 40 bis 70 Prozent), bei Parkstreifen und Gehwegen mit maximal 40 Prozent (bisher 60 bis 80 Prozent) an den Kosten beteiligt werden. Eckgrundstücke, die an mehrere Straßen angrenzen, sollen nicht mehr doppelt belastet werden können. Für besonders große Grundstücke soll eine „Tiefenbegrenzung“ für Entlastung sorgen. Das hilft vor allem vielen Eigentümern landwirtschaftlicher Anwesen.

Niemand soll durch Anliegerbeitrag zum Verkauf gezwungen werden

Hilfe naht auch für Eigentümer, die besonders knapp bei Kasse sind. Wenn das Einkommen nur knapp über dem Sozialhilfesatz liegt, ist in Zukunft eine vollständige oder zumindest teilweise Stundung der Beiträge möglich – ohne Fälligkeit. Das gilt zumindest dann, wenn außer dem Einkommen kein Vermögen vorhanden ist, aus dem die Beiträge bestritten werden könnten.

Zu diesem etwaigen Vermögen darf das betroffene Grundstück aber nicht hinzugerechnet werden. Das soll verhindern, dass Eigentümer ihr Haus verkaufen müssen, um den Straßenausbaubeitrag bezahlen zu können. Bislang kommen solche tragischen Fälle immer wieder vor. Diese Tatsache ist einer der Gründe für den großen Protest gegen die bisherige Beitragspraxis.

Rechtsanspruch auf Bürgerbeteiligung und Ratenzahlung

Bevor eine Straßenausbaumaßnahme beschlossen wird, soll künftig eine Bürgerbeteiligung den Anwohnern die Möglichkeit geben, selbst Einfluss auf die genaue Gestaltung der Straße und damit auch auf die Kosten zu nehmen. Außerdem wird ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung mit 20 Jahren Laufzeit eingeführt. Dabei sollen sich die Zinsen dynamisch am von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Basiszinssatz orientieren: Basiszins plus zwei Prozent, mindestens 1 Prozent insgesamt.

„In der Regel erfolgt schon heute eine entsprechende Bürgerbeteiligung. Allerdings war diese bisher nicht verpflichtend. Das Gleiche gilt für die Option einer Ratenzahlung“, bemerkt Amaya. Allerdings fielen bei Ratenzahlung bislang 6 Prozent Zinsen an. Die Orientierung am Basiszins bringt hier in Zukunft eine deutliche Verbesserung mit sich, denn in der aktuellen Niedrigzinsphase müssen Eigentümer dann nur noch mit rund zwei Prozent kalkulieren. Wen der Beitrag in seiner beruflichen Existenz bedroht, weil etwa die Pleite droht, der soll ganz zinsfrei davon kommen.

Planbarkeit für Eigentümer wird erhöht

Wer die Beiträge zum Straßenausbau lieber ansparen, als auf Raten abstottern möchte, hat in Zukunft ebenfalls bessere Karten als bisher. Wenn Kommunen Anliegerbeiträge kassieren möchten, müssen sie künftig ein Straßen- und Wegekonzept aufstellen. Darin ist dann festzulegen, wann welche Straßen ausgebaut werden sollen. Das Konzept ist auf fünf Jahre hinaus festzulegen und jedes Jahr fortzuschrieben. Anlieger können sich dadurch längerfristig auf Baumaßnahmen einstellen und ihre Finanzplanung daran ausrichten.

Verbandspräsident Konrad Adenauer von Haus & Grund Rheinland Westfalen bilanziert: „Wir hätten uns eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gewünscht. Der Gesetzentwurf zur Reform bringt aber deutliche Verbesserungen gegenüber der bisherigen Rechtslage.“ Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens wird es eine Anhörung der betroffenen Interessenverbände geben. Haus & Grund Rheinland Westfalen wird daran teilnehmen und aus Sicht der privaten Haus- und Grundeigentümer Stellung beziehen.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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