Sturmschaden am Haus: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Sturmtief Sabine hat NRW eine Nacht mit Orkanböen beschert. Das Ausmaß der Schäden ist noch nicht absehbar. Der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen informiert, welche Versicherungen einspringen können und wie Hauseigentümer jetzt vorgehen sollten.

Sturmtief Sabine hat NRW eine Nacht mit Orkanböen beschert. Das Ausmaß der Schäden ist noch nicht absehbar. Der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen informiert, welche Versicherungen einspringen können und wie Hauseigentümer jetzt vorgehen sollten.

Düsseldorf. „Wenn ein Sturm mindestens Windstärke 8 erreicht hat, kommt die Wohngebäudeversicherung für Sturmschäden am Haus auf“, berichtet Konrad Adenauer, Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Mit Windstärke 11 bis 12 hat Sturmtief Sabine diese Werte locker erreicht. „Hauseigentümer sollten ihren Sturmschaden umgehend bei der Versicherung melden“, rät Adenauer. „Einen Handwerker immer erst danach in Absprache mit der Versicherung beauftragen, die Schäden zu reparieren.“

Wenn beim Sturm Möbel oder andere Gegenstände in der Wohnung kaputt gegangen sind, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. „Das gilt aber nur, wenn man nicht leichtsinnigerweise Fenster oder Balkontür während des Sturms offen gelassen hat“, erinnert Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Sollten Dachziegel, Äste oder ganze Bäume vom eigenen Grundstück auf das Auto des Nachbarn gefallen sein, zahlt dessen Teilkaskoversicherung.

Bei Schaden durch Regenwasser zahlt nur Elementarschadenversicherung

Wichtig: „Die Wohngebäudeversicherung zahlt zwar für Sturmschäden, Wasserschäden übernimmt sie jedoch nur, wenn sie durch Leitungswasser entstanden sind“, ergänzt Erik Uwe Amaya. „Wenn der Orkan beispielsweise das Dach beschädigt hat, reguliert die Versicherung den Schaden am Dach. Auf dem Wasserschaden durch das eingedrungene Regenwasser bleibt man aber sitzen.“ Schäden durch (Stark-)regen oder Hochwasser lassen sich mit einer sogenannten Elementarschadenversicherung abdecken. „Eigentümer sollten darauf achten, dass die Versicherung nicht nur bei Überschwemmungen, sondern auch bei Schäden durch Rückstau oder Witterungsniederschläge leistet“, erklärt Amaya.

Rückstau ist jedoch nur versicherbar, wenn es im Haus eine Rückstausicherung gibt. Weitergehenden Rat bekommen Eigentümer als Mitglied bei ihrem örtlichen Verein von Haus & Grund.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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