Gesetzentwurf vorgelegt: FDP will Grunderwerbsteuer in NRW senken

Gesetzentwurf vorgelegt: FDP will Grunderwerbsteuer in NRW senken

Für die breite Mitte der Gesellschaft ist Wohneigentum in NRW nicht mehr erschwinglich. In der Folge sind die Mietwohnungsmärkte einer hohen Nachfrage ausgesetzt. Eine Ursache ist die hohe Grunderwerbsteuer, mit der NRW die Eigentumsbildung erschwert und Investitionen in den Mietwohnungsbau verteuert. Die FDP fordert deshalb jetzt eine Steuersenkung.

Im Herbst fällt vor dem Landtag in Düsseldorf das Laub - und im Landtag vielleicht der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer? Die FDP fordert das jedenfalls.

Für die breite Mitte der Gesellschaft ist Wohneigentum in NRW nicht mehr erschwinglich. In der Folge sind die Mietwohnungsmärkte einer hohen Nachfrage ausgesetzt. Eine Ursache ist die hohe Grunderwerbsteuer, mit der NRW die Eigentumsbildung erschwert und Investitionen in den Mietwohnungsbau verteuert. Die FDP fordert deshalb jetzt eine Steuersenkung.

Düsseldorf. Die FDP setzt sich in Nordrhein-Westfalen einmal mehr für eine Senkung der Grunderwerbsteuer ein. Dazu hat die Landtagsfraktion der Liberalen diese Woche einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Haus & Grund Rheinland Ruhr vorliegt. Dieser sieht vor, die Grunderwerbsteuer in NRW in einem ersten Schritt zum 1. Januar 2027 von derzeit 6,5 auf 5 Prozent abzusenken. „Perspektivisch ist der Steuersatz auf 3,5 Prozent zurückzuführen“, schreiben die Liberalen außerdem in dem Dokument. Die FDP-Abgeordneten stufen die Maßnahme als finanzierbar ein.

„Empirische Untersuchungen sprechen dafür, dass ein Teil der Mindereinnahmen durch zusätzliche Immobilientransaktionen und wirtschaftliche Aktivität kompensiert wird“, stellen sie fest. Eine vollständige Selbstfinanzierung sei dennoch nicht zu erwarten. Unter Berücksichtigung dynamischer Effekte rechne man mit Mindereinnahmen von etwa 650 Millionen Euro für 2027. Die seien jedoch „durch zusätzliche Steuereinnahmen infolge einer besseren konjunkturellen Entwicklung sowie durch eine konsequente Aufgaben- und Ausgabenkritik im Landeshaushalt zu kompensieren.“

Grunderwerbsteuer senken: FDP lässt nicht locker

Der Gesetzentwurf ist nicht der erste Anlauf der FDP, für eine niedrigere Grunderwerbsteuer zu sorgen. Schon Ende 2023 hatten die Liberalen einen Gesetzentwurf für eine Senkung des Steuersatzes auf 5 Prozent in den Landtag eingebracht (wir berichteten). Der Gesetzentwurf fand damals keine Mehrheit. Dieses Schicksal dürfte auch dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf bevorstehen, schließlich ist die FDP weiterhin in der Opposition. Allerdings bringen die Liberalen mit dem Vorstoß passend zum bevorstehenden Landtagswahlkampf ein wichtiges Thema zurück in die öffentliche Debatte.

Nordrhein-Westfalen gehört seit vielen Jahren zu jenen Ländern, die mit 6,5 Prozent den bundesweit höchsten Steuersatz für die Grunderwerbsteuer verlangen. Im Jahr 2011 hatte die SPD-geführte Landesregierung unter Hannelore Kraft die Steuer von 3,5 auf 5 Prozent erhöht. Zum 1. Januar 2015 kam dann die weitere Erhöhung auf jene 6,5 Prozent, die nun seit inzwischen mehr als 10 Jahren gelten. Die Steuer stellt eine erhebliche Hürde für die Wohneigentumsbildung dar. Sie ist der größte Bestandteil der Kaufnebenkosten und muss regelmäßig aus dem Eigenkapital der Käufer finanziert werden.

Niedrigere Grunderwerbsteuer würde Mietwohnungsmärkte entlasten

„Gerade für junge Familien, die noch kein größeres Vermögen aufbauen konnten, kann die Steuer damit zu einer erheblichen Hürde beim Erwerb von Wohneigentum werden“, stellt die FDP-Landtagsfraktion fest. Außerdem erschwert die Steuer ganz allgemein den Eigentümerwechsel von Immobilien und trägt damit zu einem Erstarren der Wohnungsmärkte bei. „Selbstnutzer verbleiben bei hohen Transaktionskosten also häufig auch dann in einer Immobilie, wenn diese nicht mehr zu ihrer Lebenssituation passt“, betont die FDP. Sie weist außerdem darauf hin, dass die Steuer die Investitionen im Mietwohnungsbau verteuert.

Damit trägt eine hohe Grunderwerbsteuer auch zu steigenden Mieten bei. Haus & Grund Rheinland Ruhr spricht sich vor diesem Hintergrund seit Jahren für eine Senkung der Grunderwerbsteuer aus. Der Landesverband hatte schon im Jahr 2024 zum damaligen FDP-Gesetzentwurf in einer Landtagsanhörung Stellung genommen und davor gewarnt, dass die Bildung selbstgenutzten Wohneigentums für breite Teile der Bevölkerung nicht mehr erschwinglich sei. An dieser Sachlage hat sich seither nichts geändert (wir berichteten). NRW fällt deshalb durch eine ausgesprochen kleine Wohneigentumsquote auf (wir berichteten), was zu hohem Nachfragedruck auf den Mietwohnungsmärkten führt.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Ruhr verfasst.

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